Betreuungsformen
Ziele und Zielgruppen
Neben den Kindern, für die wir geeignete Pflegefamilien suchen, stehen auch die Herkunfts- und die Pflegefamilie im Fokus unserer Arbeit. Dabei orientieren wir uns stets an den individuellen Bedürfnissen der Kinder oder Jugendlichen, deren Anspruch auf Erziehung in der Herkunftsfamilie nicht mehr sichergestellt ist und bei denen familienergänzende Hilfen nicht ausreichen. Sie werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes am Hilfeprozess beteiligt und haben ein Recht auf Beratung.
Anspruchsberechtigt und somit Antragsteller sind die leiblichen Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten und im Einzelfall junge Erwachsene.
Die Pflegepersonen übernehmen die umfassende Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Ziel der Bemühungen des Pflegekinderdienstes ist es, allen Kindern die Chance zu geben, in einer Familie aufzuwachsen und dort befriedigende Eltern-Kind-Beziehungen zu erleben und sich positiv entwickeln zu können. 11
Kinder, für die wir Pflegefamilien suchen, sind in der Regel zwsichen 0 und 12 Jahren alt. Viele von ihnen
- waren bisher häufigen Milieuwechseln ausgesetzt,
- haben einen zeitweisen oder gänzlichen Verlust der Eltern-Kind-Beziehung erlitten,
- waren schon einmal längere Zeit in einer Institution untergebracht oder
- leiden u.U. unter Kontakschwierigkeiten.
Nicht alle Kinder, die eine Pflegefamilie suchen, sind gesund. Sind Kinder in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung beeinträchtigt, so kann dies dazu führen, dass labile familiäre System daran scheitern. Umgekehrt kann auch ein ungesundes Familiensystem die Gesundheit des Kindes nachhaltig beeinflussen, weshalb auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen immer wieder Pflegefamilien gesucht werden. Dies können sein:
- sinnesgeschädigte Kinder,
- körperbehinderte Kinder,
- pseudodebile Kinder,
- geistig behinderte Kinder
- Kinder mit Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen.
Zur Zielgruppe gehören des Pflegedienstes Villa Fuchs gehören aber auch die (potentiellen) Pflegeeltern. In ihrer neuen Aufgabe der umfassenden Betreuung und Erziehung des Kindes ist eine ebenso intensive wie langfristige Beratung der Pflegeeltern zur Förderung der Kinder notwendig. In allen Betreuungsformen haben die Pflegeeltern einen Rechtsanspruch gemäß § 37 SGB VIII auf Beratung und Unterstützung.