Betreuungsformen

Bereitschafts-Pflegefamilien nehmen Kinder in akuten Krisensituationen bei sich auf – häufig innerhalb kürzester Zeit –, immer in besonders belasteten Situationen und in der Regel ohne etwas über die Vorgeschichte und die Besonderheiten des Kindes zu wissen.

Die Unterbringung in einer Bereitschafts- Pflegefamilie ist immer zeitlich befristet.

Während der Zeit der Unterbringung des Kindes in der Bereitschaftspflege wird dessen Perspektive geklärt und vorbereitet. Dies kann eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern, eine Vermittlung in eine Dauerpflege- oder Adoptivfamilie oder auch eine Heimunterbringung sein.

Die Dauer der Bereitschaftspflege ist auf nur einige Monate ausgelegt. Sie ist nicht auf eine langfristige perspektivische Bindung und Beziehung zu dem Kind ausgelegt.

Rahmenbedingungen von Bereitschafts-Pflegefamilien

Als Bereitschafts-Pflegefamilie werden Sie von unseren Fachkräften geschult. Nach Abschluss der Schulung vereinbaren Sie zusammen mit dem Pflegekinderdienst, wie viele Bereitschaftsplätze Sie zur Verfügung stellen (in der Regel nicht mehr als drei) und welche Kinder welchen Alters Sie bei sich aufnehmen können. In der Regel ist es üblich, dass die Aufnahme des Kindes/der Kinder innerhalb von einigen Tagen geschieht und man sich etwas darauf vorbereiten kann. Allerdings kommen immer wieder auch ganz kurzfristige Anfragen vor.

Wenn Sie private Urlaube planen oder aus anderen Gründen als Bereitschaftspflegefamilie nicht zur Verfügung stehen, genügt eine Information über den entsprechenden Zeitraum an den Pflegekinderdienst.

Als Bereitschafts-Pflegefamilie erhalten Sie ab dem Tag der Aufnahme eines Kindes den aktuellen Tagessatz (Betreuungsgeld) des Stadtjugendamtes Siegen. Mit diesem Betreuungsgeld wird der notwendige Lebensunterhalt des Kindes in vollem Umfang sichergestellt. Er beinhaltet insbesondere die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und persönliche Bedürfnisse. Zudem umfasst das Betreuungsgeld einen Beitrag für den Erziehungsaufwand.

Merkmal: mit Perspektivklärung oder mit unbefristeter Dauer

Vollzeitpflege ist eine zeitlich befristete oder dauerhafte Betreuung und Erziehung von Kindern außerhalb des Elternhauses in einer Pflegefamilie. Die Vermittlung und Beratung orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes und an den in den §§ 36 und 37 SGB VIII verankerten Richtlinien (Mitwirkung, Hilfeplan und Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie).

Als familienergänzende Hilfe ist die Vollzeitpflege zeitlich befristet. Durch intensive pädagogische Begleitung der Herkunftsfamilie und enge Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie sowie dem jeweiligen Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) soll eine Rückkehr des Kindes angestrebt werden. 

Ist im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen keine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie erfolgt, kann daraus eine auf Dauer angelegte Lebensform entstehen, die dem Kind eine positive Perspektive in der Pflegefamilie ermöglichen soll. 

In diesem Fall übernimmt die Pflegefamilie eine familienersetzende Funktion; das Pflegekind kann dann in einem geschützten Raum neue Eltern-Kind-Beziehungen aufbauen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine Adoption in Betracht kommt. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie soll in Form von Besuchskontakten aufrecht erhalten werden, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Vermittlung und Begleitung orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes.

Merkmal: Nachbetreuung i.d.R. bis zum 21. Lebensjahr (§ 41 SGB VIII) 

Diese Form der Hilfe findet ebenfalls im Rahmen von Vollzeitpflege statt. Die betreffenden jungen Menschen leben meist schon viele Jahre in der Pflegefamilie, in die sie als Kinder oder Jugendliche aufgenommen wurden. Mit der formellen Vollendung der Volljährigkeit soll keine abrupte Beendigung der Hilfesituation eintreten, sondern „Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden“, solange dies „aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist“. 

Diese Hilfe kann auf Antrag des jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden – in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus.

Aus unserer Sicht gibt es zu wenige Angebote für Eltern, die ihre Kinder dauerhaft in eine Pflegefamilie unterbringen müssen.

Daher bieten wir leiblichen Eltern eine Elternberatung bei uns im Haus an, um Beziehungsarbeit mit diesen zu leisten um den leiblichen Eltern vertrauensvoll, transparent zur Seite zu stehen. Leibliche Eltern benötigen oft noch einen Nachreifeprozess, um die Anforderungen an sich selbst und in der Fürsorge für die Kinder überhaupt zu sehen.Leibliche Eltern benötigen oft noch einen Nachreifeprozess, um Trauerarbeit leisten zu können. Hier möchten wir unterstützen.In unserer Elternarbeit versuchen wir die Sicht der Situation aus dem Blickwinkel der abgebenden Eltern zu sehen.Wir unterstützen diese weitgehend auf ihrem weiteren, neuen Lebensweg und klären mit Ihnen weitere Perspektiven im neu strukturierten Alltag, wenn dies gewünscht wird.
Unsere Elternarbeit besteht aus vier Säulen:

  1. Kooperation mit den leiblichen Eltern während des Prozesses der Hilfe zur Erziehung
  2. Beratung der Eltern zu bestimmten Themen, die von den Eltern und/oder der Fachkraft eingebracht werden
  3. Hilfen für Eltern, die ihre Erziehungskompetenz verbessen wollen
  4. Netzwerkarbeit, Aktivierung von Formen der Unterstützung für Kind und Familie durch das Umfeld

Ziele und Zielgruppen

Neben den Kindern, für die wir geeignete Pflegefamilien suchen, stehen auch die Herkunfts- und die Pflegefamilie im Fokus unserer Arbeit. Dabei orientieren wir uns stets an den individuellen Bedürfnissen der Kinder oder Jugendlichen, deren Anspruch auf Erziehung in der Herkunftsfamilie nicht mehr sichergestellt ist und bei denen familienergänzende Hilfen nicht ausreichen. Sie werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes am Hilfeprozess beteiligt und haben ein Recht auf Beratung.

Anspruchsberechtigt und somit Antragsteller sind die leiblichen Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten und im Einzelfall junge Erwachsene.

Die Pflegepersonen übernehmen die umfassende Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Ziel der Bemühungen des Pflegekinderdienstes ist es, allen Kindern die Chance zu geben, in einer Familie aufzuwachsen und dort befriedigende Eltern-Kind-Beziehungen zu erleben und sich positiv entwickeln zu können. 11

Kinder, für die wir Pflegefamilien suchen, sind in der Regel zwsichen 0 und 12 Jahren alt. Viele von ihnen

  • waren bisher häufigen Milieuwechseln ausgesetzt,
  • haben einen zeitweisen oder gänzlichen Verlust der Eltern-Kind-Beziehung erlitten,
  • waren schon einmal längere Zeit in einer Institution untergebracht oder
  • leiden u.U. unter Kontakschwierigkeiten.

Nicht alle Kinder, die eine Pflegefamilie suchen, sind gesund. Sind Kinder in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung beeinträchtigt, so kann dies dazu führen, dass labile familiäre System daran scheitern. Umgekehrt kann auch ein ungesundes Familiensystem die Gesundheit des Kindes nachhaltig beeinflussen, weshalb auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen immer wieder Pflegefamilien gesucht werden. Dies können sein:

  • sinnesgeschädigte Kinder,
  • körperbehinderte Kinder,
  • pseudodebile Kinder,
  • geistig behinderte Kinder
  • Kinder mit Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen.

Zur Zielgruppe gehören des Pflegedienstes Villa Fuchs gehören aber auch die (potentiellen) Pflegeeltern. In ihrer neuen Aufgabe der umfassenden Betreuung und Erziehung des Kindes ist eine ebenso intensive wie langfristige Beratung der Pflegeeltern zur Förderung der Kinder notwendig. In allen Betreuungsformen haben die Pflegeeltern einen Rechtsanspruch gemäß § 37 SGB VIII auf Beratung und Unterstützung.