Unsere Leistungen

Als Pflegekinderdienst bieten wir sowohl Kindern, Jugendlichen, Pflegeeltern, Herkunftsfamilie und dem Jugendamt ein umfassendes, verlässliches und verbindliches Leistungsspektrum. Dabei steht die Gewinnung neuer und Motivierung bereits tätiger Pflegeeltern zu Beginn neuer Pflegeverhältnisse im Mittelpunkt. Nach der Gewinnung neuer Pflegeeltern durch Infoabende, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit steht die Vorbereitung auf die mögliche Aufgabe im Fokus. Durch Einzelgespräche und gemeinsame Seminare bereiten wir Interessierte vor und zeigen mögliche Grenzen auf.

Sofern sich Interessierte, Pflegekinderdienst und das Jugendamt sicher sind, dass hier neue Pflegeeltern gefunden wurden, beginnt ein Matchingprozess, um die Pflegekinder und Pflegeeltern zusammen zu bringen.

Um die Qualität dieses Prozesses und der daraus erwachsenden Beziehung zwischen Pflegeeltern und Kind zu sichern, beraten und begleiten wir diesen Prozess intensiv. Grundlage hierfür sind die Standards des Jugendamtes für die Stadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie die hier vorliegende Konzeption.

Voraussetzung:

Eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes sind stabile Verhältnisse. In Betracht kommen verschiedenste Familienformen: Ehepaare, Paare in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebensgemeinschaften, alleinerziehende Personen.

Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie bereit sind, sich auf ein Kind „mit Anhang“ einzulassen und die notwendige Toleranz im Umgang mit anderen Familien und Kindern aus verschiedenen sozialen Schichten, Weltanschauungen, Nationen, Religionen und Traditionen mitbringen.

Weitere Voraussetzungen sind Einfühlungsvermögen und ein pädagogisches Grundverständnis für kindliche Bedürfnisse. Pflegepersonen sollten in der Lage sein, dem Pflegekind genügend Zeit zu widmen und ihm Zuwendung und Geborgenheit zu geben. Ebenso muss ein angemessener Wohn- und Lebensraum für das Pflegekind zur Verfügung stehen. Der Wunsch und die Entscheidung ein Pflegekind aufzunehmen, sollte von den Pflegepersonen wohlüberlegt und gut reflektiert sein.

Nachfolgend aufgeführte Kompetenzen sollten Bewerber möglichst mitbringen: 

  • emotionale Ausgeglichenheit,
  • lebensbejahende Einstellung,
  • Einfühlungsvermögen (Empathie),
  • Offenheit und Transparenz im Verhalten besonders im Hinblick auf die eigene Sozialisation,
  • Bereitschaft, zur Selbstreflektion der eigenen Biographie
  • Bereitschaft zur Weiterbildung,
  • psychische und physische Belastbarkeit,
  • stabiles Umfeld und bei Paaren partnerschaftliche Stabilität,
  • Frustrationstoleranz,
  • Symptomtoleranz,
  • Problemlösungsstrategien,
  • Bindungs- und Beziehungsfähigkeit,
  • Bereitschaft, sich mit der Lebensgeschichte des Kindes auseinanderzusetzen,
  • Verantwortung für die Übernahme und Begleitung eines Kindes auf unbestimmte Zeit, 
  • Einbeziehung der leiblichen Kinder der Pflegefamilie im Prozess,
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Pflegekinderdienst und den involvierten Institutionen.

Außerdem sollte das soziale Umfeld der Pflegepersonen auf die Aufnahme eines Pflegekindes positiv eingestellt sein.

Vor Beginn des Bewerbungsverfahrens gibt es einige formale Voraussetzungen, die vom Pflegekinderdienst Villa Fuchs geprüft werden. Neben einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis sind folgende Unterlagen von Seiten der Pflegeeltern vorzulegen:

  • Bewerberfragebogen,
  • ärztliches Attest, 
  • Lebenslauf, 
  • Einkommensnachweis. 

1. Infoabend für Interessierte (mindestens halbjährlich)

Überblick über verschiedene Themenbereiche und Aushändigung des Bewerberbogens.

2. Erstgespräch (nach Eingang des Bewerberbogens) als Hausbesuch und mit zwei Fachkräften

Im Erstgespräch können noch offene Fragen, die sich aus dem Bewerberbogen ergeben haben, geklärt werden. Haben die Bewerber eigene Kinder, sollten sie bei diesem Termin ebenfalls mit in das Thema einbezogen werden. Bitte um Zusendung notwendiger Unterlagen. (s.o. formale Voraussetzungen)

3. Vorbereitungsseminar verteilt auf sechs Termine (ca. 20 Stunden) mit mindestens sechs und maximal 16 Personen, Durchführung von mindestens zwei Fachkräften. Sollten sich nicht genügend Bewerber finden, ist die Vorbereitung auch in Einzelgesprächen mit Bewerbern möglich. 

Das Vorbereitungsseminar vermittelt Wissen und Grundlagen in den Bereichen Beziehung, und Bindungsverhalten des Kindes, gesetzliche Grundlagen, Rechte und Pflichten von Pflegepersonen, Religionserziehung und Kultur, Umgang mit der Herkunftsfamilie und Besuchskontakten, Umgang mit Entwicklungsbedürfnissen und -störungen. Zudem bietet sich hier die Möglichkeit des Austauschs mit erfahrenen Pflegepersonen. 

Die regelmäßige Teilnahme am Vorbereitungsseminar ist für die Pflegebewerber verpflichtend. Bei Paaren müssen beide Partner regelmäßig teilnehmen. 

Am Ende des Vorbereitungsseminars erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. 

Die Seminarleiter füllen für jedes Bewerberpaar bzw. jeden Bewerber einen Auswertungsbogen aus, in dem die Eignung der Bewerber, sowie die Einschätzung, welches Kind (Alter, Rahmenbedingungen, ggf. Beeinträchtigungen) zu diesem Bewerber passen könnte, notiert wird.

Anschließend führt der Pflegekinderdienst erneut einen Hausbesuch mit zwei Fachkräften durch.

Die Erfahrungen der Bewerber aus dem Seminar werden reflektiert, die Einschätzung der Fachkräfte mitgeteilt. Während dieses Termins wird mit den Bewerberpersonen ein Genogramm erstellt, um in diesem Rahmen auch die Lebens- / Herkunftsfamilien der Bewerber kennenzulernen.

Nach Abschluss des Bewerberverfahrens werden die Bewerber auf der Interessentenliste geführt. Sollte keine Eignung vorliegen, werden die Pflegebewerber hierüber entsprechend informiert.

Längerfristiges Ziel ist ein Neuaufbau von Eltern-Kind-Beziehungen.

Bindungen entstehen in einem kontinuierlichen Prozess zwischen dem Kind und der versorgenden und betreuenden Bezugsperson. Gravierende Beeinträchtigungen in der Sozialisation des Kindes sind zu erwarten, wenn eine positive Eltern-Kind-Beziehung fehlt.

Wo Kinder diese unabdingbaren Erfahrungen in der eigenen Familie nicht machen können, müssen sie für das Kind anderweitig geschaffen und sichergestellt werden. Längerfristiges Ziel ist ein Neuaufbau von Eltern-Kind-Beziehungen.

Die bisher genannten Aspekte haben für unsere Arbeit ihren Schwerpunkt im Bereich der Vollzeitpflege. Daraus resultieren folgende Vermittlungsgrundsätze:

  • Bei der anstehenden Vermittlung von Geschwistern muss jeweils individuell geprüft werden, ob eine gemeinsame Vermittlung oder eine Trennung notwendig ist. Dies orientiert sich immer an den Bedürfnissen der jeweiligen Kinder. 
  • Bei der Aufnahme eines Kindes ist die Altersstruktur einer Familie ein wichtiger Faktor. Der Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und Kind sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Dabei muss bedacht werden, dass ein heranwachsendes Kind belastbare Eltern benötigt. In der Geschwisterkonstellation ist die „biologische Reihenfolge“ zu beachten, d. h. dass ein jüngeres Kind mit einem Altersabstand von etwa 2-3 Jahren aufgenommen werden sollte. Ausnahmen sind zu prüfen und abzuwägen. 
  • Die Betreuung und Versorgung des Kindes sollte durch die Pflegeeltern selbst geleistet werden. Dabei muss sich auch eine Berufstätigkeit der Pflegepersonen an den Bedürfnissen des Kindes orientieren. 
  • Um eine positive Identitätsentwicklung des Kindes in der Pflegefamilie zu ermöglichen ist es erforderlich, dem Kind ein realistisches Bild seiner Geschichte zu vermitteln. Dabei sollten Pflegeeltern ein hohes Maß an Akzeptanz gegenüber der Herkunftsfamilie aufbringen können.
  • Soweit Besuchskontakte vereinbart werden, müssen diese am Kind orientiert sein. Dabei haben die Bedürfnisse der Herkunfts- und Pflegefamilie zurück zu stehen. 

Bei absehbarer Unterbringung eines Kindes außerhalb seiner Familie informiert der ASD den Pflegekinderdienst, um erforderliche Informationen in Bezug auf das betroffene Kind und seine Familie mitzuteilen und eine geeignete Pflegefamilie zu suchen.

Nach der Beantragung der Hilfen zur Erziehung durch die Sorgeberechtigten erfolgt die genaue Planung der Vermittlung. Wünschenswerte Vermittlungsschritte sind:

  • Kontaktaufnahme zwischen leiblichen Eltern und Pflegekinderdienst,
  • Kontaktanbahnung zwischen den leiblichen Eltern und ausgewählten Pflegepersonen,
  • Kontaktanbahnung zwischen Kind und Pflegepersonen,
  • Gespräche über den Verlauf der Kontaktanbahnung mit allen Beteiligten,
  • Absprache weiterer Kontaktanbahnung,
  • Wechsel des Kindes zu den Pflegepersonen. 

Die zukünftigen Pflegepersonen erhalten alle für die Vermittlung wichtigen Informationen über das Kind. Bei Aufnahme des Kindes erhalten die Pflegepersonen eine Aufnahmebestätigung sowie die Einwilligung der Sorgeberechtigten.

Innerhalb der ersten Woche wird ein Hausbesuch mit der Familie verabredet. Ein Hilfeplangespräch in den nächsten vier Wochen wäre wünschenswert. 

Die Intensität und Form der weiteren Betreuung durch den Pflegekinderdienst soll mit der Pflegefamilie besprochen werden.

Die Arbeit des Pflegekinder‑dienstes beinhaltet nach der qualifizierten Vermittlung des Kindes in eine geeignete Familie, die Begleitung der Erziehung in der Familie und die Einbindung der Herkunftsfamilie in das Pflegeverhältnis. 

Am Beispiel der Vollzeitpflege sollen die vielfältigen Aspekte von Beratung verdeutlicht werden. Zur wichtigsten Aufgabe des Pflegekinderdienstes gehört es, Pflegeeltern und Pflegekinder zu beraten. Pflegeverhältnisse werden angemessen individuell und intensiv begleitet.

Zu dieser Begleitung gehören:

  • Beratungsgespräche zu psychosozialen, pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Fragen der Pflegeeltern
  • regelmäßige Hausbesuche,
  • Beratungsgespräche, auch gemeinsam mit dem Pflegekind, mit Familienangehörigen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes (z.B. Kindergarten, Schule)
  • regelmäßige direkte Kontakte zum Kind, z.B. während Gesprächen oder während Spielstunden
  • Vorbereitung und Begleitung von Besuchskontakten
  • Klärung und Gestaltung des Verhältnisses zur Herkunftsfamilie
  • Absprachen und Beratung hinsichtlich erforderlicher zusätzlicher Hilfen (z. B. Therapien für das Kind)
  • Unterstützung bei administrativen Aufgaben für Pflegefamilien und leiblichen Eltern bei Behörden, Schulen etc.
  • Erstellung eines fachlich, fundiertes Vorberichts zur Vorbereitung des Hilfeplanes
  • fachliches Controlling der in dem regelmäßig zu erstellenden Hilfeplan genannten Ziele und Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Hilfe.

Psychische und physische Beeinträchtigungen bei Pflegekindern sind oftmals nicht unerheblich. Deren Ausmaß wird häufig erst nach der Herausnahme der Kinder aus der Herkunftsfamilie deutlich. Viele Pflegekinder bedürfen nach differenzierter Diagnostik spezieller Förderung, um Defizite im Sprachbereich, in der Grob- und Feinmotorik, in der Wahrnehmung oder im Sozialverhalten aufarbeiten zu können.

Die Mehrzahl der dauerhaft untergebrachten Pflegekinder wird beispielsweise durch die Einbeziehung von Frühförderstellen und/oder psychologischen Beratungsstellen z. T. über einen längeren Zeitraum regelmäßig gefördert und therapiert. In Einzelfällen müssen die Pflegeeltern die Maßnahmen zu Hause weiterführen. 

Als zusätzliche Hilfen kommen beispielsweise die Einbeziehung von Ärzten, sozialpädiatrischen Zentren, Ergo-, Moto-und Spieltherapien u. a. in Betracht. Darüberhinaus bedürfen Familien nach Vermittlung eines Pflegekindes qualifizierter Hilfe und unterstützender Angebote. 

Dazu gehören u. a.

  • Fortbildungsabende,
  • Gesprächsgruppen (z.B. Supervision für Pflegeeltern oder Stammtisch),
  • Feste und Feiern,
  • Seminartage.

Besuchskontakte:

Leibliche Eltern, in Einzelfällen auch andere Bezugspersonen, haben ein Umgangsrecht. 

Grundlage hierfür ist der § 1684, Abs. 1 BGB:

„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ 

Grundsätzlich gilt, dass sich die Besuchskontakte zwischen Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie immer an den Bedürfnissen des Kindes orientieren sollen. Sind die Umgangskontakte nicht förderlich für die Entwicklung des Kindes sieht der § 1684 Abs. 4 BGB eine Einschränkung oder sogar Aussetzung der Besuchskontakte für einen begrenzten Zeitraum vor.

Die Entscheidung für oder gegen Besuchskontakte bzw. über die Häufigkeit und die Ausgestaltung der Besuchskontakte muss an folgenden Kriterien gemessen werden:

  • Anzahl der Aufenthaltsorte des Kindes vor der Inpflegenahme
  • Alter und Entwicklungsstand des Kindes
  • Psychische Situation des Kindes
  • Qualität der Bindung an seine Herkunftsfamilie
  • Äußerungen des Kindes über die Besuchskontakte und Verhaltensauffälligkeiten nach den Besuchskontakten
  • Einstellung der Herkunftsfamilie zur Fremdplatzierung und Verarbeitung der Trennung vom Kind
  • Zeitliche Perspektive bezogen auf eine Rückführung

Belastbarkeit und Ressourcen der Pflegefamilie

Besuchskontakte sollten grundsätzlich dann begleitet werden, wenn andernfalls eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden kann und die Beleitung der Besuchskontakte zur Abwendung der Gefährdung ausreicht. 

Unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien wird gemeinsam mit allen Beteiligten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens, die Häufigkeit, Form und Ausgestaltung des Umgangs vereinbart. Zu Beginn des Pflegeverhältnisses werden die Besuchskontakte durch den Pflegekinderdienst immer begleitet. 

Die Begleitung erfolgt durch den fallzuständigen Pflegekinderdienstmitarbeiter und bleibt so lange bestehen, wie es von allen Beteiligten notwendig oder gewünscht ist. Pflegekinder, Pflegepersonen, leibliche Eltern u. a. Bezugspersonen benötigen i.d.R. bei der Vorbereitung und Ausgestaltung von Besuchskontakten Hilfe durch den Pflegekinderdienst.

Für die Besuchskontakte stehen geeignete Räumlichkeiten sowie Spielmaterialien zur Verfügung. 

Begleitung der Herkunftsfamilie

Die Herkunftsfamilie hat Anspruch auf Hilfe und Beratung, z.B. im Hinblick auf:

  • die Gestaltung von Besuchskontakten 
  • Informationen über die Entwicklung des Kindes
  • die Bewältigung der Folgen der Trennung von ihrem Kind in Form von Gesprächen und Informationen über entsprechende Beratungseinrichtungen
  • Rückführprozesse